Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: November 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marcel Rudmann, handelnd unter „Rohschnitt“ (im Folgenden „Rohschnitt“), und seinen Auftraggebern über Leistungen der Videoproduktion, insbesondere Dreh, Schnitt und Postproduktion von Social-Media-Videos und Werbeanzeigen.
  2. Das Angebot von Rohschnitt richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Rohschnitt ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, etwa in einem Angebot oder Rahmenvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf der Website und Anfragen über WhatsApp sind kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Rohschnitt in Textform annimmt oder Rohschnitt einen Auftrag in Textform bestätigt.
  2. Umfang, Preise und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Rahmenvertrag.

§ 3 Leistungen

  1. Rohschnitt erbringt die vereinbarten Leistungen, zum Beispiel Drehtage vor Ort, Schnitt von Reels und Kurzvideos, Erstellung von Werbeanzeigen mit Hook-Varianten sowie Schnitt von Material, das der Auftraggeber bereitstellt.
  2. Rohschnitt erbringt die Leistungen als White-Label-Partner. Die Ergebnisse werden ohne Logo, Abspann oder sonstige Kennzeichnung von Rohschnitt geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Drehs tritt Rohschnitt auf Wunsch als Teil des Teams des Auftraggebers auf.
  3. Rohschnitt ist in der Wahl der Arbeitsmittel frei und darf dafür auch Software und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Rohschnitt darf sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer bedienen, die vertraglich zur Verschwiegenheit und zum Kundenschutz verpflichtet sind.
  4. Die kreative Gestaltung liegt im Ermessen von Rohschnitt, soweit der Auftraggeber keine konkreten Vorgaben macht. Ein bestimmter Erfolg, etwa eine Mindestzahl an Aufrufen, Reichweite oder Umsätzen, ist nicht geschuldet.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Skripte, Briefings, Rohmaterialien und Zugänge bereit und sorgt dafür, dass Drehorte zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle von ihm gelieferten Materialien, Marken, Musikstücke und sonstigen Inhalte die erforderlichen Rechte vorliegen und dass gefilmte Personen in die Aufnahme und Veröffentlichung eingewilligt haben. Er stellt Rohschnitt von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
  3. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, verschieben vereinbarte Liefertermine entsprechend.

§ 5 Drehtermine und Absagen

  1. Drehtermine werden gemeinsam vereinbart. Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Drehtermin kurzfristig ab oder findet der Dreh aus Gründen, die der Auftraggeber oder sein Kunde zu vertreten hat, nicht statt, kann Rohschnitt eine Ausfallvergütung nach den im Angebot vereinbarten Bedingungen verlangen.
  2. Kann Rohschnitt einen Termin aus Gründen wie Krankheit oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart oder ein gleichwertiger Videograf eingesetzt.

§ 6 Lieferung, Korrekturen und Abnahme

  1. Liefertermine werden im Angebot oder pro Auftrag vereinbart. Die Lieferung erfolgt digital über einen vereinbarten Ordner oder Link.
  2. Pro Video ist eine Korrekturschleife im Preis enthalten. Korrekturwünsche sind gesammelt und in Textform innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist mitzuteilen. Weitere Korrekturschleifen und Änderungen, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, werden gesondert berechnet.
  3. Ein Video gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es veröffentlicht oder an seinen Kunden weitergibt oder wenn er innerhalb der Frist nach Absatz 2 keine Korrekturen mitteilt.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Monatspakete werden im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats berechnet. Einzelleistungen werden nach Lieferung berechnet. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
  3. Fahrt- und Reisekosten für Drehs werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.
  4. Bei Zahlungsverzug ist Rohschnitt berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Die gesetzlichen Verzugsregeln für Geschäfte zwischen Unternehmern bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist von Monatspaketen ergeben sich aus dem Angebot. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich Monatspakete jeweils um einen Monat, wenn sie nicht fristgerecht in Textform gekündigt werden.
  2. Nicht abgerufene Leistungen eines Monatspakets verfallen am Ende des Leistungsmonats, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung räumt Rohschnitt dem Auftraggeber an den gelieferten finalen Videos das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese für Social Media, Werbung und eigene Marketingzwecke zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Der Auftraggeber darf diese Rechte an seine Endkunden übertragen.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
  3. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen sind nicht Teil der Lieferung, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
  4. Rohschnitt verwendet Arbeiten für den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 10 Vertraulichkeit und Kundenschutz

  1. Rohschnitt behandelt alle Informationen über den Auftraggeber und dessen Kunden vertraulich und gibt die Zusammenarbeit gegenüber Dritten nicht bekannt, sofern der Auftraggeber nicht zustimmt.
  2. Rohschnitt verpflichtet sich, Kunden des Auftraggebers, die Rohschnitt im Rahmen der Zusammenarbeit kennenlernt, während der Vertragslaufzeit und für den im Angebot oder Rahmenvertrag vereinbarten Zeitraum danach weder direkt noch indirekt abzuwerben oder ihnen eigene Leistungen anzubieten. Einzelheiten, insbesondere eine Vertragsstrafe, regelt der Rahmenvertrag.

§ 11 Haftung

  1. Rohschnitt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für den Verlust von Daten haftet Rohschnitt nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 12 Datenschutz

Soweit Rohschnitt im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, etwa von Mitarbeitern oder Kunden der Endkunden des Auftraggebers, schließen die Parteien auf Verlangen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Rohschnitt.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.